Frage: Wird die DSER GmbH ihre Bezugsrechte wahrnehmen?
Antwort: Die DSER GmbH wird ihre Bezugsrechte nicht wahrnehmen. Diese werden strategischen Investoren zur Verfügung gestellt, die an der Kapitalerhöhung teilnehmen. Die Bezugsrechte der DSER sind nahezu komplett platziert.
Frage: Bezahlt niiio finance group AG 5,5 Mio. Euro aus der laufenden Kapitalerhöhung für die Übernahme des operativen Geschäfts der DSER?
Antwort: Nein, ein Kaufpreis in Euro ist nicht vorgesehen. Es findet kein Geldfluss zwischen der niiio finance group AG und der DSER GmbH für die Übernahme des operativen Geschäfts statt. Die kompletten Kapitalzuflüsse aus der Barkapitalerhöhung stehen ausschließlich der niiio finance group AG zur Verfügung, um – wie bereits in den Pressemeldungen erläutert – Wachstum und Innovation zu forcieren. Die Einbringung des operativen Geschäfts der DSER GmbH erfolgt gegen Ausgaben neuer Aktien und Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Rahmen der von der Hauptversammlung genehmigten Sachkapitalerhöhung.
Frage: War die Umwandlung in Namensaktien zur Vorbereitung der KE erforderlich oder welche Gründe sonst hatte diese Umwandlung?
Antwort: Die Umwandlung auf Namensaktien war für die Kapitalerhöhung nicht erforderlich. Die Umwandlung in Namensaktien ist, wie bereits öffentlich kommuniziert, ein erster Schritt zur Entwicklung einer eigenständigen Kommunikations- und Handelsplattform der eigenen Aktien. Sofern sich das Modell bewährt, wird es ausgeweitet.
Frage: niiio finance group AG entwickelt eine Blockchain für den Handel von Wertpapieren. Damit das funktioniert, muss die Identität des Handelnden zweifelsfrei festgestellt werden – deshalb wohl die Namensaktien, oder?
Antwort: Das ist eine korrekte Beobachtung. Umstellung auf Namensaktien, Entwicklung eines eigenen Ident-Verfahrens etc… sind logische Bausteine auf dem Weg zu einer Plattform für den Übertrag und den Handel von Vermögensgegenständen.
Frage: Soll die Funktion dieser Blockchain ausschließlich Aktionären zur Verfügung stehen?
Antwort: In der ersten Stufe wird der Pilot mit eigenen Aktien und Aktionären vorangetrieben. Sollte sich das Modell bewähren, ist es für alle Namensaktien anwendbar und kann skaliert werden. Es ist zudem auf andere handelbare und nicht handelbare Güter anwendbar.
Frage zur „Eventualankündigung“ einer Verschmelzung des Geschäftes der Mutter mit der niiio finance group AG, was aber noch unter steuerlichen Vorbehalten steht: Hier würde ich mir Tatsachen wünschen.
Antwort: Die Durchführung der Transaktion bedarf der Zustimmung der Finanzbehörden, dies ist ein üblicher Vorbehalt im Rahmen solch einer Verschmelzung. Der Abstimmungsprozess hierfür ist im Gange und die Gesellschaft wird von Entwicklungen in diesem Bereich umgehend öffentlich berichten.
Frage: Die Bezugsrechte werden doch nicht gehandelt oder?
Antwort: Es findet kein Handel der Bezugsrechte statt.
Frage: Auf der letzten HV haben sie angekündigt mittels der Blockchain eine eigene digitale Plattform zur Emission von Wertpapieren zu bauen. Nachdem sie nunmehr Namensaktien haben, wäre es doch eine gute Möglichkeit gewesen, ihre eigene Kapitalmaßnahme in dieser Form umzusetzen. Wie ist der Sachstand in diesem Projekt und warum haben sie sich in diesem Fall gegen dieses Vorgehen entschieden?
Antwort: Die Konzeption und die Entwicklung eines Blockchain-basierten Marktplatzes innerhalb weniger Wochen ist nicht realistisch. Da die Umstellung auf Namensaktien erst kürzlich erfolgt ist, können wir erst jetzt damit starten. Das frische Kapital aus der Kapitalerhöhung wird uns helfen, schneller am Markt agieren zu können.
Frage: Was passiert mit den Bezugsrechten, die nicht ausgeübt werden?
Antwort: Die Anteile, die aufgrund nicht ausgeübter Bezugsrechte nicht von bestehenden Investoren erworben werden, können nach dem Ende der Bezugsperiode vom Vorstand der Gesellschaft an andere interessierte Investoren weitergereicht werden. Die Investitionsbereitschaft solcher Investoren hat die Gesellschaft im Vorfeld der Barkapitalerhöhung evaluiert und positive Signale aus dem Markt erhalten.
Frage: Planen Sie den Besuch von Kapitalmarktkonferenzen?
Antwort: Der Besuch von Kapitalmarktkonferenzen wird eine der wesentlichen Aufgaben des CEOs Johann Horch sein.
Frage: Bedeutet das, dass ab dem 20.05 die Aktie bei 1 Euro stehen wird?
Antwort: Im Rahmen der Kapitalerhöhungsfrist können Sie neue Aktien für 1 Euro beziehen. Der Kurs der alten Aktien ist davon losgelöst. Nach dem Ende der Bezugsperiode gilt stets der Börsenkurs, der durch Angebot und Nachfrage geregelt wird.
Frage: Ich habe z. B. 10.000 Aktien, die neuen Aktien möchte ich nicht kaufen, was passiert dann?
Antwort: Ihnen steht das Bezugsrecht zu, neue Aktien zu kaufen. Üben Sie das Recht nicht innerhalb der Bezugsperiode aus, so verfällt das Recht. Ihr Bestand von 10.000 Aktien wird sich dann nicht verändern, allerdings wird Ihr prozentualer Anteil an der Gesellschaft entsprechend geringer werden. Falls Sie stattdessen das Bezugsrecht ausüben, erhöht sich Ihr Bestand entsprechend der Ihnen zugeteilten und von Ihnen wahrgenommenen Bezugsrechte.
Frage: Ich empfinde, was sich auch in der Kursentwicklung widerspiegelt, dass einige Anleger durch einige Punkte des Wertpapierprospekts verunsichert wurden und entweder vor KE reduziert haben, ausgestiegen sind oder aber das Bezugsrecht nicht ausüben werden. Deshalb die Frage, was für überzeugende Argumente hat das IR jetzt nicht auszusteigen bzw. das Bezugsrecht in vollem Umfang auszuüben?
Antwort: Wir sind davon überzeugt, dass die im Wertpapierprospekt dargelegte Mittelverwendung des neuen Investitionskapitals einen mittelfristig positiven Effekt auf die Gesellschaft haben werden. Wir können nicht zu den Motivationen einzelner Investoren Stellung nehmen, da wir diese nicht kennen. Die eingeleiteten und geplanten Maßnahmen, inkl. der Einbringung des operativen Geschäftes der DSER GmbH, sind aus Sicht der Gesellschaft dazu geeignet, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nachhaltig zu verbessern.
Frage: Wie übt man denn seine Bezugsrechte aus? Wird man vom Broker kontaktiert bzw. benachrichtigt?
Antwort: In der Regel erhält man eine Information über die Einbuchung der Bezugsrechte über die Depotbank. Diese erläutert auch die weiteren Schritte, die notwendig sind, um an der Kapitalerhöhung teilzunehmen. In der Regel muss der Depotinhaber aktiv seiner Depotbank die Teilnahme an der Kapitalerhöhung mitteilen. Die einzelnen Prozeßschritte sind von der jeweiligen Depotbank abhängig, daher können wir keinen allgemeingültigen Leitfaden veröffentlichen.
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