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niiio finance group AG: Korrektur der Veröffentlichung vom 29.04.2021, 23:37 Uhr MEZ/MESZ – niiio finance group begibt Wandelanleihe in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro

Die Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 der niiio finance group AG vom 29.04.2021, 23:37 Uhr MEZ/MESZ, wird hinsichtlich des voraussichtlichen Endes der Bezugsfrist korrigiert. Die vollständige, korrigierte Meldung lautet wie folgt:

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ZUR WEITERGABE NACH BZW. INNERHALB VON KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN.

Ad-hoc Meldung – Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Görlitz, 30. April 2021

Der Vorstand der niiio finance group AG (ISIN: DE000A2G8332), Spezialist für Cloud Banking Software mit Fokus auf das Vermögensmanagement, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe einer nicht nachrangigen und unbesicherten Pflichtwandelanleihe mit Endfälligkeit 2026 im Gesamtnennbetrag von bis zu 5.000.000 Euro beschlossen. Die Wandelanleihe ist in bis zu insgesamt 5.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von bis zu insgesamt 5.000.000 Euro wandelbar.

Die Wandelanleihe wird voraussichtlich im Mai 2021 zu 100% des Nennbetrags mit einer Stückelung von jeweils 1,00 Euro und mit einem jährlich nachträglich zahlbaren Kupon von 4% p.a. ausgegeben. Die Wandelanleihe wird zunächst den bestehenden Aktionären der Gesellschaft im Rahmen ihres gesetzlichen Bezugsrechts zur Zeichnung und Übernahme im Verhältnis 5:1 zum Bezug angeboten, das heißt, je fünf (5) Stückaktien der Gesellschaft berechtigen zum Bezug von einer (1) Schuldverschreibung. Von dem Bezugsrecht werden nur Spitzenbeträge ausgenommen. Die Bezugsfrist für die Aktionäre der Gesellschaft wird zwei Wochen betragen. Diejenigen Teile der Wandelanleihe, die nicht von Bestandsaktionären gezeichnet werden, sollen im Rahmen einer Privatplatzierung interessierten Investoren zur Zeichnung angeboten werden.

Das Bezugsrechtsangebot wird voraussichtlich am 4. Mai 2021 auf der Homepage der Gesellschaft (www.niiio.finance) sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bezugsfrist für die Aktionäre der Gesellschaft beginnt voraussichtlich am 11. Mai 2021 (dieser Tag eingeschlossen) und endet am 25. Mai 2021, 12:00 Uhr.

Die Gesellschaft plant, den Emissionserlös für allgemeine Geschäftszwecke zu verwenden, insbesondere für Investitionen in die Distributed Ledger-Technologie, den von der Gesellschaft entwickelten Algo-Robo-Advisor der zweiten Generation und in weitere Algorithmus-Produkte.

Vorbehaltlich etwaiger Anpassungen im Rahmen des Verwässerungsschutzes betragen der Wandlungspreis je Aktie 1,50 Euro und das Wandlungsverhältnis 1:0,67 (auf zwei Nachkommastellen gerundet), d. h. ein Anleihegläubiger erhält, vorbehaltlich einer Anpassung des Wandlungspreises, im Falle der wirksamen Ausübung des Wandlungsrechts bzw. der Pflichtwandlung für drei (3) Schuldverschreibungen zwei (2) Stückaktien. Je nach Höhe des Wandlungspreises kann die Wandelanleihe in bis zu höchstens 5.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem zum Emissionstag auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von 1,00 Euro gewandelt werden. Bei Erreichen eines Aktienkurses von 200% des anteiligen Betrags einer Stückaktie am Grundkapital (das entspricht derzeit 2,00 Euro) oder spätestens zum Ende ihrer Laufzeit wird die Wandelanleihe automatisch in auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewandelt (Pflichtwandlung).

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar, insbesondere weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Kanada, Japan und Australien oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte. So dürfen vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von amerikanischen, australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden.

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