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niiio finance group AG stellt auf Namensaktien um

Görlitz, 13.04.2018. Das FinTech Softwarehaus niiio finance group AG stellt zum 16.04.2018 auf Namensaktien um. Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien / ISIN-Änderung – niiio finance group AG, Görlitz – ALT: – ISIN: DE0006946106 (WKN: 694610) // NEU: – ISIN: DE000A2G8332 (WKN: A2G833). Die Gesellschaft führt somit ab dem Stichtag ein Aktienregister, in das die Aktionäre unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse sowie der Stückzahl der gehaltenen Aktien eingetragen sind (§ 67 Abs. 1 AktG).

Wie bei der ordentlichen Hauptversammlung am 01.12.2017 beschlossen, stellt niiio finance group AG zum 16.04.2018 auf Namensaktien um. Somit ist die Gesellschaft künftig in der Lage mittels direkter und transparenter Kommunikation in unmittelbaren Kontakt zu ihren Aktionären zu treten.

„Namensaktien bieten gegenüber Inhaberaktien große Vorteile. Dank der Eintragung ins Aktienregister können wir gezielter mit unseren Aktionären Kontakt aufnehmen und sie über Entwicklungen unseres Unternehmens informieren.“, so Johann Horch, Vorstand der niiio finance group AG. „Die Umstellung auf Namensaktien ist natürlich für die Aktionäre kostenlos, auch die Depotgebühren erhöhen sich durch die Umstellung nicht.“

Namensaktien erleichtern künftig die Vorbereitung der Hauptversammlung, zum Beispiel bei der Versendung der Einladungen und der Entgegennahme von Weisungen. Der „Umweg“ über die Depotbank entfällt, sofern der Aktionär im Aktienregister eingetragen ist. Gleichzeitig unterliegen die Informationen aus dem Aktienregister natürlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, so dass die Gesellschaft die Registerdaten nur für ihre Aufgaben im Verhältnis zu den Aktionären verwenden darf. Falls ein Aktionär seine Daten nicht bekannt geben möchte, wird automatisch die depotführende Bank ins Aktienregister eingetragen.

„Alle Aktionäre der niiio finance group AG erhalten zusätzlich über ihre Banken zudem ebenfalls eine Umstellungsinformation mit weiteren Detailinformationen“, fasst Horch zusammen. „Bezüglich der Depotverwahrung gibt es zwischen Inhaber- und Namensaktien keine Unterschiede – auch nicht steuerlich.“